Basierend auf dem ärzt­lichen Befund erstellt der Physiotherapeut einen maß­geschnei­derten Therapie­plan, der aus einer oder mehreren Therapie­formen bestehen kann.

In der Physiotherapie gibt es zwei Arten von Bewegungs­therapien: Aktive und passive Bewegungen. Bei aktiven Bewegungen führt der Patient die Bewegung vollständig selbst aus (Krankengymnastik). Bei passiven Be­wegungen hingegen bewegt der Therapeut den Körper oder einzelne Körperteile mit unterschiedlicher Intensität und Geschwindigkeit, ohne dass der Patient aktiv daran teilnimmt (z.B. manuelle Therapie).

Die klassische Physio­therapie hilft bei der Be­handlung von Muskel- und Skeletterkrankungen, neu­ro­lo­gi­schen Stö­run­gen und anderen Er­krank­ungen.

Sie konzentriert sich auf die Wieder­herstellung des natür­lichen Gleich­gewichts des Körpers und die Ver­besserung von Mo­bilität, Kraft, Flexibilität und Be­wegungs­umfang.

Sie umfasst eine Vielzahl von Tech­niken wie klas­sische Mas­sage­therapie, manuelle Therapie, Krankengymnastik am Gerät, ZNS/Bobath/PNF und anderen Modalitäten.

Diese Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen oder Unfallversicherern übernommen.
Voraussetzung dafür ist eine ärztliche Verordnung die nicht älter als 28 Tage ist.

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