Basierend auf dem ärztlichen Befund erstellt der Physiotherapeut einen maßgeschneiderten Therapieplan, der aus einer oder mehreren Therapieformen bestehen kann.
In der Physiotherapie gibt es zwei Arten von Bewegungstherapien: Aktive und passive Bewegungen. Bei aktiven Bewegungen führt der Patient die Bewegung vollständig selbst aus (Krankengymnastik). Bei passiven Bewegungen hingegen bewegt der Therapeut den Körper oder einzelne Körperteile mit unterschiedlicher Intensität und Geschwindigkeit, ohne dass der Patient aktiv daran teilnimmt (z.B. manuelle Therapie).
Die klassische Physiotherapie hilft bei der Behandlung von Muskel- und Skeletterkrankungen, neurologischen Störungen und anderen Erkrankungen.
Sie konzentriert sich auf die Wiederherstellung des natürlichen Gleichgewichts des Körpers und die Verbesserung von Mobilität, Kraft, Flexibilität und Bewegungsumfang.
Sie umfasst eine Vielzahl von Techniken wie klassische Massagetherapie, manuelle Therapie, Krankengymnastik am Gerät, ZNS/Bobath/PNF und anderen Modalitäten.
Diese Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen oder Unfallversicherern übernommen.
Voraussetzung dafür ist eine ärztliche Verordnung die nicht älter als 28 Tage ist.